1. Was Kleingärtner bei Propangasanlagen wissen und beachten sollten.
Schlauch und Druckminderer an die Gasflasche angeschlossen wird. Die folgende Aufzahlung enthält nur einige wichtige Punkte,
die es zu beachten gilt.
Propangasschläuche, die der gesetzlichen Zulassungsnorm entsprechen, sind orange gefärbt und außen alle 25 cm mit der
Druckklasse und dem Zulassungskennzeichen versehen.
• Bei mobilen Propangasanlagen gibt es keine festgelegten Prüfvorschriften für die gesamte Anlage, da diese ständig bewegt
werden kann bzw. andere Geräte angeschlossen werden können. Die Geräte, Gasflasche, Druckminderer und Schläuche
müssen letztendlich vor jedem Gebrauch auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit hin geprüft werden. Sind alle
Anschlussteile, Schläuche, Druckregler, Geräte usw. in Ordnung?
• Auch bei mobilen Propangasanlagen dürfen nur nach TÜV- und DIN-Vorschriften zugelassene Schläuche, Druckregler,
Ventile, Geräte usw. verwendet werden.
Alle Verbrauchsgeräte müssen mit elektromechanisch wirksamen Zündflamm- und Gasmangelsicherungen ausgestattet sein.
Durchbohrungen in der Laubenwand (z. B. um die Verbindung zur Gasflasche herzustellen) müssen über besondere
Schutzrohre gesichert sein.
Vom TÜV zugelassene Gasflaschen erkennen Sie am Typenschild, auf dem auch die Jahreszahl der Prüfung eingeschlagen wird.
Gasflaschen müssen alle 10 Jahre von einem Sachverständigen geöffnet und geprüft werden.
Gasflaschen müssen besonders gelagert werden.
Gasflaschen dürfen nicht in der Nähe von Zündquellen, und vor allem nicht in Wohn- und Schlafräumen gelagert werden.
Gasflaschenschränke müssen ausreichende Öffnungen besitzen.
In den handelsüblichen Gasflaschen herrscht immer ein Überdruck von ca. 10 bar, welcher durch einen Druckminderer
heruntergeregelt werden muss um z. B. ein Herd zu betreiben. Der Leitungsdruck in Wohnhäusern beträgt dagegen ca. 50 mbar mit
denen ein vergleichbarer Herd betrieben wird. Der Überdruck der Propangasflasche ist somit mindestens 200-fach höher als in den
Wohnräumen. Jede Propangasflasche ist folglich besonders hochwertig hergestellt und muss sorgfältig ausgerüstet und überwacht
werden.
Propangas sinkt sehr schnell zu Boden und breitet sich dann wie Wasser aus. Da das Gas sehr träge ist dauert es lange, bis es
sich mit Luft vermischt. Es könnte zu einer Ansammlung von Gas unter der Laube kommen, welche wiederum eine hohe Feuer-
und Explosionsgefahr birgt, denn schon sehr geringe Mengen von ausgeströmtem Flüssiggas können ein hoch explosives
Gas-/Luftgemisch bilden.
Bei einem Laubenbrand wird natürlich auch eine Gasflasche erheblich erhitzt, d. h. der Druck in der Flasche steigt.
Die rechtzeitige Kühlung der Gasflasche durch die Feuerwehr muss daher gewährleistet werden. Deshalb sollten die
Gasschränke speziell gekennzeichnet sein. Bei einem Zerknall der Gasflasche sind Feuerwehrleute und andere Passanten
nicht nur der Splitterwirkung der Flasche sondern auch dem dabei entstehenden Feuerball ausgesetzt.
Jeder Kleingärtner, der eine Propangaseinrichtung in seiner Laube betreibt, ist verpflichtet, sich über die gesetzlichen
Bestimmungen zu informieren und diese auch einzuhalten. Herstellerhinweise sind genau zu beachten. Bestimmte Geräte dürfen
beispielsweise nur im Freien betrieben werden.
Daraus ergibt sich für die Versicherung der Lauben und deren Inventar (FED):
Nicht ordnungsgemäß installierte und geprüfte Propangasanlagen (Flüssiggas), die einen Laubenbrand/
Explosionsschaden verursachen, können beim Nachweis der groben Fahrlässigkeit des Kleingärtners zum
Verlust des Versicherungsschutzes führen!
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt (BGB §§ 276 f, §§ 823 ff).
Walter Voß , Joachim Richardt
Geschäftsführer KVD-Kleingartenversicherungsdienst
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