1. Was Kleingärtner bei Propangasanlagen wissen und beachten sollten.

  • Für Propangasanlagen in Gartenlauben der Kleingartenvereine gibt es keine gesetzlichen Rechtsverordnungen, die turnusmäßige Prüfungen festlegen, wie es beispielsweise bei Wohnwagen auf Campingplätzen vorgeschrieben ist. Es gibt aber allgemeine Prüfvorschriften für Propangasanlagen, damit diese sicherheitstechnisch einwandfrei betrieben werden können, an die sich Kleingärtner halten müssen.
  • Die Prüfung einer fest installierten Propangasanlage besteht aus einer äußeren Prüfung, einer Druckprobe sowie einer Funktionsprüfung der gesamten Anlage. Die Prüfung muss grundsätzlich durch Sachverständige erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung sollte schriftlich mit Unterschrift und Prüfstempel belegt werden, damit der Kleingärtner im Schadenfall einen Nachweis seiner Sorgfaltspflicht vorlegen kann. Prüfungen von fest installierten Propangasanlagen müssen nach derzeitigen Vorschriften mindestens alle 5 Jahre wiederholt werden und sind natürlich preislich günstiger, wenn ein Verein alle Anlagen zusammen durch einen Sachverständigen prüfen lässt.
    Außerdem hat der Verein die Gewissheit, dass die Propangasanlagen in seiner Kleingartenanlage sicherheitstechnisch geprüft sind. Natürlich sollte immer eine Prüfung durch den Sachverständigen erfolgen, sobald Änderungen an der Gasanlage vorgenommen werden, die die einwandfreie und sichere Funktion der Gasanlage beeinflussen kann.
  • Mobile Propangasanlagen sind jene Einrichtungen, bei denen das zu betreibende Verbrauchsgerät (Herd, Grill usw.) mittels 

     Schlauch und Druckminderer an die Gasflasche angeschlossen wird. Die folgende Aufzahlung enthält nur einige wichtige Punkte,

     die es zu beachten gilt.

  • Flexible Schläuche dürfen nicht unter Hochdruck, also nicht direkt an das Flaschenventil angeschlossen werden!

     Propangasschläuche, die der gesetzlichen Zulassungsnorm entsprechen, sind orange gefärbt und außen alle 25 cm mit der 

      Druckklasse und dem Zulassungskennzeichen versehen.

    Bei mobilen Propangasanlagen gibt es keine festgelegten Prüfvorschriften für die gesamte Anlage, da diese ständig bewegt

       werden kann bzw. andere Geräte angeschlossen werden können. Die Geräte, Gasflasche, Druckminderer und Schläuche 

       müssen letztendlich vor jedem Gebrauch auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit hin geprüft werden. Sind alle

       Anschlussteile, Schläuche, Druckregler, Geräte usw. in Ordnung?

   Auch bei mobilen Propangasanlagen dürfen nur nach TÜV- und DIN-Vorschriften zugelassene Schläuche, Druckregler, 

      Ventile, Geräte usw. verwendet werden.

      Alle Verbrauchsgeräte müssen mit elektromechanisch wirksamen Zündflamm- und Gasmangelsicherungen ausgestattet sein.

      Durchbohrungen in der Laubenwand (z. B. um die Verbindung zur Gasflasche herzustellen) müssen über besondere

      Schutzrohre gesichert sein.

  • Es gibt gesetzliche Vorschriften zur Handhabung und Lagerung von Gasflaschen, denen auch die Kleingärtner folgen müssen. 

      Vom TÜV zugelassene Gasflaschen erkennen Sie am Typenschild, auf dem auch die Jahreszahl der Prüfung eingeschlagen wird. 

      Gasflaschen müssen alle 10 Jahre von einem Sachverständigen geöffnet und geprüft werden.

      Gasflaschen müssen besonders gelagert werden.

      Gasflaschen dürfen nicht in der Nähe von Zündquellen, und vor allem nicht in Wohn- und Schlafräumen gelagert werden.

      Gasflaschenschränke müssen ausreichende Öffnungen besitzen.

  • Eigene Konstruktionen, bei denen Materialien und Geräte ohne TÜV-Zulassung(bzw. DIN-Norm) verwendet werden, sind als
    grob fahrlässig einzustufen. Im Schadenfall besteht kein Versicherungsschutz! Zusätzlich muss bei Personenschaden mit strafrechtlicher Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft gerechnet werden.
  • Bei Feuer- bzw. Explosionsschäden in Kleingartenanlagen, welche durch Propangasanlagen verursacht wurden und Lauben- und/oder Personenschäden mit sich ziehen, untersuchen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft mit gleichem Maßstab wie bei Straßenverkehrsteilnehmern, bei denen Rechtsverordnungen und Gesetze existieren. Gerade deshalb sollten Kleingärtner
    ihre Sorgfaltspflicht bei der Wartung der Propangasanlage nicht vernachlässigen.
  • Kommt es durch Fahrlässigkeit zu einem Unfall mit Todesfolgen, kann sich letztendlich kein Kleingärtner seiner Verantwortung entziehen.
  • Bei korrekter Bewertung der Feuer-, Explosions- und Betriebsgefahren in selbst geplanten und errichteten Propangasanlagen besteht in fast jeder Kleingartenanlage Handlungsbedarf. Einer tatsächlichen und latent anzunehmenden nachbarschaftlichen Gefährdung kann nur mit regelmäßigen Sachverständigenprüfungen begegnet werden. Prüfbefunde können rechtlich nur dann verwertet werden, wenn die Sachverständigen staatlich anerkannt und zugelassen sind.
  • 2. Was macht die Handhabung mit Propangas so gefährlich?
  • 2.1. Hoher Druck

    In den handelsüblichen Gasflaschen herrscht immer ein Überdruck von ca. 10 bar, welcher durch einen Druckminderer

    heruntergeregelt werden muss um z. B. ein Herd zu betreiben. Der Leitungsdruck in Wohnhäusern beträgt dagegen ca. 50 mbar mit

    denen ein vergleichbarer Herd betrieben wird. Der Überdruck der Propangasflasche ist somit mindestens 200-fach höher als in den

    Wohnräumen. Jede Propangasflasche ist folglich besonders hochwertig hergestellt und muss sorgfältig ausgerüstet und überwacht

    werden.

  • 2.2. Besondere Eigenschaften

     Propangas sinkt sehr schnell zu Boden und breitet sich dann wie Wasser aus. Da das Gas sehr träge ist dauert es lange, bis es

     sich mit Luft vermischt. Es könnte zu einer Ansammlung von Gas unter der Laube kommen, welche wiederum eine hohe Feuer-

    und Explosionsgefahr birgt, denn schon sehr geringe Mengen von ausgeströmtem Flüssiggas können ein hoch explosives 

    Gas-/Luftgemisch bilden.

  • 2.3. Kennzeichnung des Standortes der Gasflaschen

     Bei einem Laubenbrand wird natürlich auch eine Gasflasche erheblich erhitzt, d. h. der Druck in der Flasche steigt. 

    Die rechtzeitige     Kühlung der Gasflasche durch die Feuerwehr muss daher gewährleistet werden. Deshalb sollten die

    Gasschränke speziell gekennzeichnet sein. Bei einem Zerknall der Gasflasche sind Feuerwehrleute und andere Passanten 

    nicht nur der Splitterwirkung der Flasche sondern auch dem dabei entstehenden Feuerball ausgesetzt.

  • Abschließende Bemerkung:

    Jeder Kleingärtner, der eine Propangaseinrichtung in seiner Laube betreibt, ist verpflichtet, sich über die gesetzlichen 

    Bestimmungen zu informieren und diese auch einzuhalten. Herstellerhinweise sind genau zu beachten. Bestimmte Geräte dürfen

    beispielsweise nur im Freien betrieben werden.

    

    Daraus ergibt sich für die Versicherung der Lauben und deren Inventar (FED):

    Nicht ordnungsgemäß installierte und geprüfte Propangasanlagen (Flüssiggas), die einen Laubenbrand/    

    Explosionsschaden verursachen, können beim Nachweis der groben Fahrlässigkeit des Kleingärtners zum

    Verlust des Versicherungsschutzes führen! 

    Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt (BGB §§ 276 f, §§ 823 ff).


      Walter Voß , Joachim Richardt

      Geschäftsführer KVD-Kleingartenversicherungsdienst